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Servicevertrag


Als Betreiber einer Mittelspannungs-Schaltanlage obliegen Ihnen Pflichten, die in verschiedenen Verordnungen geregelt sind, z. B. in der Betriebssicherheitsverordnung, den VDE-Richtlinien, den Richtlinien zum Betrieb von Übergabestationen u. a. Zu Ihrer Unterstützung bieten wir Ihnen in diesem Bereich einen besonderen Service an.


Dieser Service ist individuell auf Ihre Station abgestimmt und umfasst folgende Leistungen:

  • jährliche Begehung nach Checkliste
  • Überprüfung und Überwachung der Vorschriften und Richtlinien
  • vierjährige Überprüfung nach BGV A 2
  • Wartung nach Herstellerempfehlung
  • Datenpflege der Anlagen- und Betriebsmitteldaten
  • Dokumentationsservice (Checklisten, Protokolle)
  • Schalthandlung des Trafos auf Kundenwunsch
  • Überwachung der gesetzlichen Vorschriften DIN/VDE/26.BimSch V
  • 24 Stunden Bereitschaft/Störungsbehebung

Der Abschluss eines Servicevertrags hat für Sie eine Reihe von Vorteilen:

  • Wartung und Überprüfung nach Herstellerempfehlung
  • kontinuierliche Hinweise auf Änderung der gültigen Normen und Vorschriften
  • höhere Betriebssicherheit für das Bedienpersonal
  • höhere Versorgungssicherheit
  • keine Kosten für die Ausbildung von eigenem Schaltpersonal
  • stärkere Konzentration auf das Kerngeschäft beim Kunden
  • Nachweisführung für Versicherung, Berufsgenossenschaft, TÜV
  • Verteilung der Kosten für die Wartungsleistung auf 4 Jahre
  • Methodenkompetenz der STAWAG Netz GmbH aufgrund von 1.400 eigenen Anlagen

Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot und beraten Sie zu allen Fragen rund um die Elektroversorgung Ihres Unternehmens.



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