Nach § 17 EnWG sind wir verpflichtet, allen Marktteilnehmern einen unter der Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit an einer möglichst kostengünstigen Struktur der Energieversorgungsnetze diskrimierungsfreien und transparenten Zugang zu unserem Verteilnetz zu gewähren.
Für den Anschluss eines Letzverbrauchers mittels eines kundeneigenen Transformators an unser Mittelspannungsnetz haben wir neben den technischen Anforderungen das nachfolgende Netznutzungskriterium als Planungsgrundsatz festgelegt: Ein Anschluss mittels eines kundeneigenen Transformators wird im Regelfall erst ab einem jährlichen Maximalleistungsbedarf von 300 kW ausgeführt.