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EEG- und KWKG-Anlagen


Das EEG und das KWK-G sind zentrale energiepolitische Instrumente zur Förderung der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie dessen Erzeugung mit gekoppelter Wärmenutzung in Deutschland.


Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)

Das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 1. April 2000 wurde mit Wirkung zum 1. August 2004 durch das neue Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) abgelöst. Das Gesetz dient der Durchsetzung ökologischer Ziele im liberalisierten Energiemarkt. Durch das EEG werden alle Versorgungsnetzbetreiber zur Abnahme regional erzeugten, umweltschonenden Stroms zu festen Preisen verpflichtet.

Erklärung zur Konformität der Stromerzeugung aus Biomasse mit § 8 des EEG 2004

Mit der Konformitätserklärung weist der Anlagenbetreiber gemäß §§ 433 ff. BGB die Qualität der von ihm gelieferten Ware - in diesem Fall des eingespeisten und nach EEG vergüteten Stromes - nach. Der Nachweis muss jährlich bis spätestens 28. Februar erbracht werden. Der Anlagenbetreiber trägt gemäß § 448 BGB die Kosten der zu erbringenden Nachweise. 

Das Formular "Erklärung zur Konformität der Stromerzeugung aus Biomasse mit § 8 des EEG" finden Sie hier zum Herunterladen als pdf-Datei.

Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur

Seit dem 1. Januar 2009 sind die Betreiber von Photovoltaikanlagen gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Diese Meldepflicht betrifft Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen.

Für die Meldung ist das "Formular zur Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur" auszufüllen und an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Bitte beachten Sie auch die beigefügten Erläuterungen.

Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung

Das seit dem 12. Mai 2000 geltende Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung wurde mit Wirkung zum 1. April 2002 durch das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G) ersetzt.

Wichtige Termine gemäß §14 EEG

Anlagenbetreiber sind verpflichtet, die für die Endabrechung des Vorjahres erforderlichen Daten bis zum 28. Februar des Folgejahres zur Verfügung zu stellen. 

Bei Fragen zum Thema EEG / KWK-G wenden Sie sich bitte an die STAWAG Netz GmbH unter der Rufnummer 0241 41368-2990.



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