Die STAWAG Netz GmbH ist ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) bzw. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) jedermann an sein Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung bzw. Gas in Niederdruck zu gestatten.
Die in NAV und NDAV genannten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle bereits bestehenden Netzanschlussverhältnisse, die durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV und der AVBGasV vom 21. Juni 1979 begründet worden sind, sowie für alle am 8. November 2006 bereits bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom bzw. einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen.
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Der Netzbetreiber STAWAG Netz GmbH ist ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck (NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477 ff) jedermann an sein Niederspannungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung zu gestatten.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle bereits bestehenden Netzanschlussverhältnisse, die durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV vom 21. Juni 1979 begründet worden sind, sowie für alle am 8. November 2006 bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Elektrizitätsnetz zur Entnahme von Strom in Niederspannung nutzen.
Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverordnungen finden Sie hier zum Herunterladen als pdf-Datei. Diese liegen außerdem in den Geschäftsräumen der STAWAG Netz GmbH, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen, für Sie aus.
Die ergänzenden Bedingungen und Bestimmungen der STAWAG Netz GmbH zu den oben genannten Verordnungen können Sie hier herunterladen. Ebenso finden Sie hier das Preisblatt Inbetriebsetzung und standardisierter Netzanschluss gemäß NAV und NDAV.
Anpassung der Verträge
Gemäß § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Verträge über den Netzanschluss an und den Netzzugang zu den Energieversorgungsnetzen mit einer längeren Laufzeit spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten einer zu diesem Gesetz nach den §§ 17, 18 oder 24 erlassenen Rechtsverordnungen an die jeweils entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes und die jeweilige Rechtsverordnung nach Maßgabe dieser Rechtsverordnung anzupassen, soweit eine Vertragspartei dies verlangt.