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Veröffentlichung STAWAG Netz zu § 21 b EnWG


Zähleranforderung nach § 21 b EnWG vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 G zur Be-schleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21. August 2009.


Das EnWG sieht in § 21 b Absatz 3 a und b ab dem 01.01.2010 die Einführung einer neuen Zählertechnologie vor. Konkret lautet § 21 b Absatz 3 a EnWG:

„Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 01.01.2010 beim Einbau von Messeinrichtungen in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG 2003 Nr. L1 S. 65) unterzogen werden, jeweils Messeinrichtungen einzubauen, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.“

Die STAWAG Netz GmbH wird für Strom bei Neubauten und größeren Renovierungen im vorgenannten Sinne elektronische Zähler einbauen und entsprechend mit den Lieferanten abrechnen. Die Zähler werden automatisch durch die STAWAG Netz GmbH beim Endkunden eingebaut und bedürfen keiner zusätzlichen Beauftragung.

Weiterhin sieht § 21 b Absatz 3 b EnWG Folgendes vor:

„Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 01.01.2010 bei bestehenden Messeinrichtungen jeweils Messeinrichtungen anzubieten, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Der Anschlussnutzer ist berechtigt, das Angebot nach Satz 1 abzulehnen und bei Ersatz den Einbau einer ande-ren Messeinrichtung als einer Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1 zu vereinbaren.“

Die STAWAG Netz GmbH bietet für Strom jedem Anschlussnutzer die Möglichkeit, seine bestehenden Messeinrichtungen gegen einen elektronischen Zähler tauschen zu lassen. Sofern der Anschlussnutzer den Einbau eines elektronischen Zählers wünscht, wird er gebeten, die STAWAG Netz GmbH zu kontaktieren. Diese wird dann den Zählerwechsel vornehmen. Die jährlichen Kosten für die Messeinrichtung werden nach Einbau über den Lieferanten abgerechnet. Die Entgelte für die elektronischen Zähler finden Sie bei den Netznutzungsentgelten unter „Messung und Abrechnung“.

Für weitere allgemeine Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte die STAWAG Netz GmbH. Die Ansprechpartner für Sie sind:

Frau Monika Flamme
Telefon 0241 – 413 68 2960

Herr Franz-Josef Hommelsheim
Telefon 0241 – 413 68 2961

 



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