Welche Auswirkung hat das neue Gasnetzzugangsmodell auf meine Gasrechnung?
Die Gasrechnung eines Haushaltskunden setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen: Gasbezugskosten, Ferntransport in Deutschland, Vertrieb Stadtwerke, Netzkosten Stadtwerke, Erdgassteuer, Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer.
Bisher wurde der lokale Stadtwerksvertrieb von einem Gasferntransportunternehmen mit einem "all-inclusive-Paket" beliefert. Das heißt, es wurde ein gemeinsamer Preis für den Gastransport und für das eigentliche Erdgas bezahlt. Durch Umsetzung des neuen Gasnetzzugangsmodells ist mehr Transparenz in den Wettbewerb auf dem Gasmarkt geschaffen worden. Die Handelsware Erdgas wird von der Transportkomponente entkoppelt.
Es ist davon auszugehen, dass das neue Gasnetzzugangsmodell gemeinsam mit der staatlichen Regulierung der Netzengelte durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden einen direkten positiven Einfluss auf die Transportkosten bis zum Kunden Stadtwerk und einen indirekten positiven Einfluss auf die Gasbeschaffungskosten haben wird.
Was ist ein Marktgebiet und wieviele Marktgebiete gibt es?
Ein Marktgebiet wird durch einen Fernleitungsnetzbetreiber aufgespannt. Insgesamt gibt es 19 Marktgebiete in Deutschland und die knapp 700 Verteilnetze sind mindestens einem Marktgebiet angeschlossen. Im Aachener Verteilnetz sind dies das Marktgebiet der RWE Transportnetz Gas GmbH: RWE III (H-Gas Süd) und das Marktgebiet der WINGAS TRANSPORT GmbH & Co. KG: WINGAS TRANSPORT II. Durch diese beiden Netzbetreiber wird Erdgas bis zum Verteilnetz der STAWAG Netz GmbH transportiert.
Hat die Zuordnung zu einem Marktgebiet Einfluss auf meine Gasrechnung?
Mit der Zuordnung einer Lieferstelle zu einem Marktgebiet legt der Lieferant fest, über welches Marktgebiet er diese Lieferstelle beliefern möchte. Im Regelfall wählt der Lieferant den für sich günstigsten Transportweg, um diesen Preisvorteil für sein Angebot gegenüber seinem Kunden nutzen zu können.
Wer entscheidet über die Marktgebietszuordnung?
Die Marktgebietszuordnung legt der Lieferant fest. Er hat dabei die physikalischen Restriktionen des Verteilnetzes und die vertragliche Vereinbarungen mit dem Verteilnetzbetreiber zu beachten. Eine initiale Marktgebietszuordnung wurde zum 01.10.2006, 6.00 Uhr, mit Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres von der STAWAG Netz GmbH veröffentlicht. Von diesem Zeitpunkt an kann der Lieferant den Netzbetreiber beauftragen die Lieferstelle im Rahmen der physikalischen Netzrestriktionen einem anderen Marktgebiet zuzuordnen. Physikalische Restriktionen sind Beschränkungen, die sich beispielsweise durch Bauart und Dimension der Übernahmestation zum Vornetzbetreiber ergeben. Ist die Übernahmestation zu einem bestimmten Marktgebiet ausgelastet, so ist nur eine Belieferung über das andere Marktgebiet möglich.
Durch einen Marktgebietswechsel muss nicht der Gaszähler gewechselt werden, da die Marktgebietszuordnung in erster Linie eine für die Abwicklung wichtige Zuordnung darstellt.
Die Lieferstelle meines Nachbarn ist einem anderen Marktgebiet als meine Lieferstelle zugeordnet. Was für Konsequenzen hat dies für mich?
Der oben geschilderte Sachverhalt hat keinen Einfluss auf die Abrechnung des einzelnen Kunden. Der Verteilnetzbetreiber ermittelt zum Abrechnungstag, wie viel Erdgas über die verschiedenen Marktgebiete in das Verteilnetz eingespeist wurden und rechnet mit dem Vornetzbetreibern entsprechend deren Preisblättern ab.
Für den Endkunden im Verteilnetz wird ein gemitteltes Entgelt errechnet, so dass eine Lieferstelle, die dem einen Marktgebiet und eine Lieferstelle, die dem anderen Marktgebiet zugeordnet ist, mit einem gleichen Anteil entsprechend ihres Verbrauchs für den Transport bis zum Stadtwerk belastet wird.
Kann der Endkunde die Marktgebietszuordnung zu seinen Gunsten beeinflussen?
Der Endkunde kann die Marktgebietszuordnung nicht direkt, sondern nur indirekt durch die Wahl seines Lieferanten beeinflussen. Die Marktgebietszuordnung einer Lieferstelle ist alleine für den Lieferanten entscheidend, da er dadurch den Transportweg des vom ihm eingekauften Erdgases festlegt.
Haben Sie weitere Fragen bezüglich der Preisentwicklung? Dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem Gaslieferanten in Verbindung, da nur er Auskunft über Preiskomponenten Ihrer Gasrechnung geben kann. Bei technischen Fragen zum Verteilnetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist:
René Krauskopf, Telefon: 0241 41368-2963