Gegenstand des Geschäftes
Als Netzbetreiber ermöglicht die STAWAG Netz GmbH Unternehmen (so genannten Transportkunden) den Zugang zu ihrem Endverteilungsnetz sowie den Transport von Erdgas zur Belieferung von Netzendkunden. Hierzu gehören leistungsgemessene und nicht-leistungsgemessene letztverbrauchende Erdgaskunden. Grundlage für entsprechende Verträge sind die Bedingungen der Verbändevereinbarung VV Erdgas II vom 3. Mai 2002 oder der jeweiligen Nachfolgeregelungen, die wesentlichen geschäftlichen Bedingungen und das Preisblatt für den Netzzugang.
Die im Preisblatt veröffentlichten Entgelte beziehen sich ausschließlich auf den Netzzugang zu den vorhandenen Anlagen. Die Kosten für Erstellung, Betrieb und Instandhaltung des technischen Netzzugangs, insbesondere auch der dazugehörigen Mess-, Regelungs- und Übertragungseinrichtungen, gehen zu Lasten des Transportkunden.
Zusätzliche Dienstleistungen können individuell vereinbart werden und sind nicht Bestandteil der veröffentlichten Netzzugangsentgelte.
Rechtliche Rahmenbedingungen des Netzzugangs
Der Netzzugangsvertrag wird zwischen der STAWAG Netz GmbH und dem Transportkunden geschlossen. Voraussetzung für die Aufnahme von Erdgastransporten an Netzendkunden ist der Abschluss von Netzanschlussverträgen bzw. Netzanschluss- und Netzendkundenverträgen nach den von der STAWAG Netz GmbH veröffentlichten Vertragstexten. Der Abschluss von Netzanschluss- und Netzendkundenverträgen befreit den Transportkunden nicht von seinen vertraglichen Pflichten aus dem Netzzugangsvertrag, insbesondere nicht von der Zahlung des Netzzugangsentgeltes. Der Netzendkunde und der Transportkunde können einen kompetenten Dritten beauftragen, die gesamte Abwicklung des Netzzugangs für sie in Vertretung mittels Vollmacht zu übernehmen.
Technische Rahmenbedingungen des Netzzugangs
Es gelten die Technischen Rahmenbedingungen für den Netzzugang bei Erdgas und deren Anhang in der Fassung der Anlage 6 zur Verbändevereinbarung zum Netzzugang bei Erdgas – VV Erdgas II vom 3. Mai 2002.
Belieferung leistungsgemessener Netzendkunden
Zur Belieferung leistungsgemessener Netzendkunden wird zwischen der STAWAG Netz GmbH und dem Transportkunden durch den Netzzugangsvertrag eine maximal nutzbare Stundenleistung in kW sowie eine Transportmenge in kWh vereinbart. Der Netzbetreiber hält eine vereinbarte Transportkapazität in Höhe dieser vereinbarten maximal nutzbaren Stundenleistung in seinem Verteilungsnetz vor, die der Transportkunde flexibel nutzen kann. Zu einer darüber hinausgehenden Inanspruchnahme des Netzes ist der Transportkunde nicht berechtigt.
Belieferung nicht-leistungsgemessener Netzendkunden
Für die Belieferung nicht-leistungsgemessener Haushaltskunden gelten die von der Technischen Universität München entwickelten und von BGW/VKU veröffentlichten Standard-Lastprofile. Gleiches gilt während einer Lern- und Testphase für die Belieferung nicht-leistungsgemessener Gewerbekunden. Die STAWAG Netz GmbH ist berechtigt, die Parameter dieser Standard-Lastprofile anzupassen oder andere Verfahren anzuwenden und zu veröffentlichen.
Einzelheiten zur Anwendung des Lastprofil-Verfahrens und zur vertraglichen Gestaltung werden vom Netzbetreiber auf Anfrage mitgeteilt.
Engpassmanagement
Beim Wechsel eines Netzendkunden zu einem anderen Transportkunden wird die entsprechende Kapazität im Endverteilungsnetz vorrangig zur Deckung des durch den Transportkundenwechsel entstehenden Kapazitätsbedarfs des Netzendkunden zur Verfügung gestellt. Die STAWAG Netz GmbH führt bei Engpässen eine Allokation nach dem Verfahren "first committed – first served" durch.
Netzzugangsentgelte
Die Netzzugangsentgelte und deren Berechnung ergeben sich aus dem von der STAWAG Netz GmbH veröffentlichten Preisblatt für den Netzzugang in der jeweils geltenden Fassung.
Für Lieferungen an Erdgaskunden mit einer Jahresmenge bis 5 Mio. kWh oder für Lieferungen an Erdgaskunden, deren Preis über dem Grenzpreis liegt, ist die STAWAG Netz GmbH von der Gebietskörperschaft zur Erhebung einer Konzessionsabgabe verpflichtet worden, die Bestandteil des Netzzugangsentgeltes ist und von der STAWAG Netz GmbH an die Gebietskörperschaft abgeführt wird. Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der zwischen Transportkunde und Erdgaskunde vereinbarte Erdgaspreis über dem im jeweiligen Konzessionsgebiet nach der Konzessionsabgabenverordnung vereinbarten Grenzpreis liegt. Andernfalls ist dies vom Transportkunden durch Wirtschaftsprüfer-Testat nachzuweisen.
Zahlungsbedingungen
Die Abrechnungszyklen für das Netzzugangsentgelt werden individuell im Netzzugangsvertrag geregelt. Der Transportkunde leistet periodische Abschlagszahlungen. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach der vereinbarten maximalen Stundenleistung sowie der vereinbarten Jahresmenge und wird im Netzzugangsvertrag vereinbart.
Zur Absicherung möglicher aus dem Netzzugang resultierender Risiken können von STAWAG Netz GmbH entsprechende Sicherheitsleistungen, wie z. B. Bankbürgschaften oder Vorauszahlungen, verlangt werden. Entsprechendes wird im Netzzugangsvertrag geregelt.
Ansprechpartner des Transportkunden und des Netzbetreibers
Der Transportkunde trägt Sorge dafür, dass ein ständig erreichbarer Ansprechpartner benannt wird, der über die erforderlichen fachlichen Fähigkeiten und Kompetenzen verfügt.
Ihr Ansprechpartner für Transportkunden:
René Krauskopf, Telefon: 0241 41368-2963
E-Mail: netznutzung@stawag-netz.de