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Anschlussbedingungen


Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) bzw. die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) sind in Kraft getreten.


Die STAWAG Netz GmbH ist ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) bzw. Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) jedermann an sein Niederspannungs- bzw. Niederdrucknetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom in Niederspannung bzw. Gas in Niederdruck zu gestatten.

Die in NAV und NDAV genannten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle bereits bestehenden Netzanschlussverhältnisse, die durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV und der AVBGasV vom 21. Juni 1979 begründet worden sind, sowie für alle am 8. November 2006 bereits bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom bzw. einen Anschluss an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen.

Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Der Netzbetreiber STAWAG Netz GmbH ist ab dem 8. November 2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck (NDAV) vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477 ff) jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas in Niederdruck zu gestatten.

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle bereits bestehenden Netzanschlussverhältnisse, die durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV vom 21. Juni 1979 begründet worden sind, sowie für alle am 8. November 2006 bestehenden und zukünftigen Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.

Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen finden Sie hier zum Herunterladen als pdf-Datei. Sie liegen außerdem in den Geschäftsräumen der STAWAG Netz GmbH, Lombardenstraße 12-22, 52070 Aachen, für Sie aus.

Die ergänzenden Bedingungen und Bestimmungen der STAWAG Netz GmbH zu den oben genannten Verordnungen können Sie hier herunterladen. Ebenso finden Sie hier das Preisblatt Inbetriebsetzung und standardisierter Netzanschluss gemäß NAV und NDAV.



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