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Veröffentlichung STAWAG Netz zu § 21 b EnWG


Zähleranforderung nach § 21 b EnWG vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 G zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21. August 2009.


Das EnWG sieht in § 21 b Absatz 3 a und b ab dem 01.01.2010 die Einführung einer neuen Zählertechnologie vor. Konkret lautet § 21 b Absatz 3 a EnWG:

„Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 01.01.2010 beim Einbau von Messeinrichtungen in Gebäuden, die neu an das Energieversorgungsnetz angeschlossen werden oder einer größeren Renovierung im Sinne der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. EG 2003 Nr. L1 S. 65) unterzogen werden, jeweils Messeinrichtungen einzubauen, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln.“

Hinsichtlich Gas sind derzeit noch keine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Zähler am Markt verfügbar. Aus diesem Grund besteht eine technische Nichtmachbarkeit und eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit im Sinne des Gesetzes. Die STAWAG Netz GmbH kann daher derzeit keine Gaszähler einbauen, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungsdauer widerspiegeln. Es werden daher vorerst  die üblichen Gaszähler eingebaut. Die STAWAG Netz GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Messeinrichtungen selbstverständlich bei Neubauten und größeren Renovierungen sofort eingebaut werden, sobald die neue Zählertechnik für Gaszähler verfügbar ist.

Weiterhin sieht § 21 b Absatz 3 b EnWG Folgendes vor:

„Soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist, haben Messstellenbetreiber ab dem 01.01.2010 bei bestehenden Messeinrichtungen jeweils Messeinrichtungen anzubieten, die dem jeweiligen Anschlussnutzer den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Der Anschlussnutzer ist berechtigt, das Angebot nach Satz 1 abzulehnen und bei Ersatz den Einbau einer anderen Messeinrichtung als einer Messeinrichtung im Sinne des Satzes 1 zu vereinbaren.“

Aus den weiter oben genannten Gründen können Zähler für Gas auch in diesem Fall derzeit leider noch nicht angeboten werden.

Für weitere allgemeine Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte die STAWAG Netz GmbH. Die Ansprechpartner für Sie sind:

Frau Monika Flamme
Telefon 0241 – 413 68 2960

Herr Franz-Josef Hommelsheim
Telefon 0241 – 413 68 2961

 



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